Freiflächenphotovoltaikanlage Twiste

17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Matzenhöhe/Gembecker Pfad

Allgemeine Einleitung

Die Gemeinde Twistetal plant zwischen den Ortsteilen Twiste und Gembeck im Bereich „Matzenhöhe/Gembecker Pfad“ die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Hierfür werden parallel die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Bebauungsplan Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Matzenhöhe/Gembecker Pfad“ aufgestellt. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Sonnenenergie zur klimafreundlichen Stromerzeugung

Das Plangebiet umfasst rund 45,6 Hektar landwirtschaftlich genutzte Flächen südwestlich von Twiste und liegt überwiegend innerhalb eines bereits bestehenden Energiestandortes. In diesem Bereich befinden sich bereits genehmigte Windenergieanlagen sowie die zugehörige technische Infrastruktur. Die Gemeinde verfolgt das Ziel, die Erzeugung erneuerbarer Energien räumlich zu bündeln und vorhandene Infrastruktur möglichst effizient zu nutzen.

Die geplante Photovoltaikanlage soll dabei ausdrücklich mit der bestehenden und zukünftigen Windenergienutzung vereinbar sein. Sollte künftig für Windenergieanlagen oder ein späteres Repowering zusätzliche Fläche benötigt werden, behält die Windenergie an diesem Standort Vorrang. Dies wird im Bauleitplanverfahren entsprechend berücksichtigt.

Ein großer Teil der Flächen bleibt auch künftig unversiegelt. Unter und zwischen den Solarmodulen soll artenreiches Grünland entstehen, das extensiv bewirtschaftet wird. Nach den vorliegenden Unterlagen werden dadurch Boden, Wasserhaushalt und biologische Vielfalt gegenüber der bisherigen intensiven Ackernutzung teilweise verbessert.

Auf dieser Seite informiert die Gemeinde Twistetal fortlaufend über den Stand des Bauleitplanverfahrens. Sämtliche Verfahrensschritte, Beschlüsse, Bekanntmachungen und Planunterlagen werden im jeweiligen Verfahrensstand veröffentlicht, sodass sich Bürgerinnen und Bürger jederzeit über das Projekt informieren können.


Fragen zum Verfahren?

Die Gemeinde Twistetal legt großen Wert auf eine transparente und frühzeitige Information der Öffentlichkeit. Sollten Sie Fragen zu den Planunterlagen, zum Verfahrensablauf oder zu den Beteiligungsmöglichkeiten haben, können Sie sich jederzeit an die nachfolgend genannten Ansprechpartner wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie bei der Einsichtnahme in die Verfahrensunterlagen.

Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie nachfolgend auf dieser Seite.

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Formloses Beteiligungsverfahren (§ 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB)

Mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beginnt das eigentliche Bauleitplanverfahren. Ziel dieses Verfahrensschrittes ist es, die Öffentlichkeit, die Fachbehörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange bereits in einem frühen Stadium über die Planung zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, Hinweise, Anregungen und Bedenken vorzubringen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Twistetal hat am 23.02.2026 die Einleitung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage Matzenhöhe/Gembecker Pfad“ sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Matzenhöhe/Gembecker Pfad“ beschlossen. Beide Verfahren werden im Parallelverfahren durchgeführt.

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Twiste zwischen den Ortsteilen Twiste und Gembeck nördlich der Bundesstraße 252. Die rund 45,6 Hektar großen Flächen werden derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Künftig soll dort neben der bereits vorgesehenen Nutzung für Windenergie auch die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ermöglicht werden. Die Windenergienutzung behält dabei weiterhin Vorrang.

Während der frühzeitigen Beteiligung werden die Vorentwürfe der Bauleitpläne einschließlich Begründungen und Umweltberichten veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können sich über die Planungsziele, mögliche Alternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen informieren und Stellungnahmen abgeben. Gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Die frühzeitige Beteiligung findet in der Zeit vom 19. Oktober 2026 bis einschließlich 20. November 2026 statt. Innerhalb dieses Zeitraums können Stellungnahmen und Anregungen eingereicht werden. Alle eingehenden Hinweise werden ausgewertet und bei der weiteren Ausarbeitung der Planung geprüft.

Anschließend werden die Planunterlagen überarbeitet und den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung als Entwurf vorgelegt. Erst danach folgt das förmliche Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.

Folgende Unterlagen stehen zum Download bereit: