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Batteriespeicher Kappelhecke Elleringhausen
Batteriespeicher „Kappelhecke Elleringhausen“
Die Gemeinde Twistetal plant im Ortsteil Elleringhausen die Entwicklung eines Standortes für einen Batteriespeicher im Bereich „Kappelhecke“. Ein Batteriespeicher (auch „Battery Energy Storage System“, kurz BESS) ist eine technische Anlage zur Speicherung von elektrischer Energie. Er kann Strom aufnehmen, zwischenspeichern und bei Bedarf wieder in das Stromnetz einspeisen.
Mit dem zunehmenden Ausbau erneuerbarer Energien – insbesondere aus Windkraft- und Photovoltaikanlagen – entstehen immer häufiger Situationen, in denen mehr Strom erzeugt wird als aktuell benötigt wird. Batteriespeicher leisten hier einen wichtigen Beitrag, indem sie überschüssige Energie aufnehmen und speichern, den Strom gezielt zu Zeiten höherer Nachfrage wieder bereitstellen und dadurch das Stromnetz stabilisieren. Sie helfen somit, die Nutzung erneuerbarer Energien effizienter zu gestalten und tragen zu einer sicheren, nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung bei.
Das geplante Gebiet befindet sich in der Gemarkung Elleringhausen und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Standort wurde aufgrund seiner Nähe zum Umspannwerk ausgewählt.
Zu einem Batteriespeicher gehören neben den eigentlichen Speicheranlagen auch weitere technische Einrichtungen und notwendige Infrastrukturen. Hierzu zählen unter anderem Speichercontainer, Transformatoren und Schaltanlagen, ein Netzanschluss sowie Zufahrts- und Wartungsflächen. Darüber hinaus werden Maßnahmen vorgesehen, um das Vorhaben in die Landschaft einzubinden und mögliche Auswirkungen auf Natur und Umwelt möglichst gering zu halten.
Bei der Planung eines solchen Projektes werden unterschiedliche Belange sorgfältig berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere die Auswirkungen auf Natur und Landschaft, der Schutz von Pflanzen und Tieren, die Boden- und Wasserverhältnisse sowie mögliche Veränderungen des Orts- und Landschaftsbildes. Ziel ist es, Eingriffe so weit wie möglich zu vermeiden oder zu minimieren und notwendige Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen.
Im Folgenden können Sie die zur Planung gehörenden Unterlagen einsehen und herunterladen.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß Baugesetzbuch wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit E-Mail vom 15.06.2026 zur Stellungnahme aufgefordert. Parallel hierzu wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, um frühzeitig über die Inhalte der Planung zu informieren und Gelegenheit zur Abgabe von Stellungnahmen zu geben. Die frühzeitige Beteiligung endet in beiden Fällen am 13.07.2026. Ziel dieser Beteiligungsphase ist es, Hinweise, Anregungen und mögliche Bedenken frühzeitig in das weitere Planungsverfahren einfließen zu lassen.