Baugerüst an einem Altbau,  Fachwerkhaus, Bremen, Deutschland

Dorfentwicklung 2023-2029

Dorfentwicklung in der Gemeinde Twistetal

Um in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen zu werden, hat die Gemeinde Twistetal ein Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) erarbeitet. Unter dem Titel „Twistetal 2030 – Heute, Morgen, Übermorgen“ wurden die Stärken, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der Gemeinde analysiert und strategische Ziele für eine nachhaltige Entwicklung definiert.

Dieses Konzept bildet die Grundlage für zukünftige Projekte in den Ortsteilen und dient als Fahrplan für eine lebenswerte, zukunftsfähige Gemeinde. Dabei stehen Themen wie Infrastruktur, Wohnen, Mobilität, Nahversorgung, Umwelt- und Klimaschutz sowie das gesellschaftliche Miteinander im Fokus.

Durch die aktive Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern soll Twistetal langfristig als attraktiver Wohn- und Lebensraum gestärkt werden. Das Kommunale Entwicklungskonzept (KEK) „Twistetal 2030 – Heute, Morgen, Übermorgen“ steht hier als PDF zum Download bereit. Informieren Sie sich über die geplanten Maßnahmen und Zukunftsperspektiven der Gemeinde Twistetal!

Die Gemeinde Twistetal wurde mit einem Anerkennungsbescheid in das Dorfentwicklungsprogramm 2023–2029 aufgenommen. Der Bescheid steht hier als PDF zum Download bereit. Ziel dieses Programms ist es, die sieben Ortsteile der Gemeinde zu stärken und die lokale dörfliche Baukultur zu erhalten. Im Fokus steht dabei die Förderung von privaten Bau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, um den Charakter unserer Dörfer langfristig zu bewahren.

Fördermöglichkeiten für private Maßnahmen

Im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms können private Vorhaben bis zum Jahr 2029 mit Zuschüssen unterstützt werden. Die Förderung zielt darauf ab, den Erhalt und die Modernisierung von Gebäuden zu unterstützen, die einen positiven Einfluss auf das Erscheinungsbild unserer Ortsteile haben.

Förderbeträge:

  • Zuschüsse von bis zu 35 % der förderfähigen Nettokosten.
  • Maximaler Zuschussbetrag:
    • 45.000 € pro Objekt
    • 60.000 € bei Einzelkulturdenkmälern
    • 200.000 € für die Umnutzung von Scheunen und ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden mit bis zu 3 Wohneinheiten

Wichtiger Hinweis:
Es ist wichtig, dass mit der Maßnahme erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids begonnen wird, da sonst der Zuschuss entfällt.

Ansprechpartner und Beratung

Für den Erstkontakt stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gemeindebauamts Twistetal, Matthias Lippe und Thorsten Strewe, zur Verfügung. Für detaillierte Beratungen bezüglich der geplanten Maßnahmen können Sie das Architekturbüro Ute Friedrich kontaktieren.

Die Bewilligungsstelle für die Zuschüsse ist der Landkreis Waldeck-Frankenberg, vertreten durch Jan-Hendric Beisenherz.

Weitere Informationen zum Dorfentwicklungsprogramm und zu den Fördermöglichkeiten in Hessen finden Sie online und auf unserem Flyer.