Bauen in Twistetal

Bauen in Twistetal

Erste Anlaufstelle für Bauherren: Das Bauamt der Gemeinde Twistetal

Wenn Sie in Twistetal bauen möchten und grundsätzliche Fragen zu Ihrem Bauvorhaben haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamtes der Gemeinde Twistetal gerne zur Verfügung.

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Baugenehmigung im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben in Twistetal ist der Landkreis Waldeck Frankenberg die zuständige Baugenehmigungsbehörde. Hier erhalten Bauherren alle wichtigen Informationen zu Bauanträgen, Genehmigungsverfahren und baurechtlichen Vorgaben. 

Für baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 63 HBO ist die Gemeinde Twistetal zuständig und zu beteiligen. Hierzu zählen unter anderem: 

  • Carports
  • Garagen
  • Gartenhäuser

Detaillierte Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf der offiziellen Website des Landkreises Waldeck-Frankenberg - Fachdienst Bauen.

Wir empfehlen, sich frühzeitig über die erforderlichen Schritte zu informieren, um Ihr Bauprojekt reibungslos zu realisieren.

Baugrundstücke

Aktuell bieten wir in den Ortsteilen Berndorf, Mühlhausen und Twiste die folgenden Bauplätze an: 

OrtsteilAnschriftGröße in m²Preis bei Beurkundung
BerndorfZum Harpenscheid 5672 m²50.910,83 €
BerndorfZum Harpenscheid 10860 m²63.150,93 €
TwisteWilhelm-Emde-Str. 14917 m²51.778,32 €
MühlhausenVor dem Südholze 41.044 m²54.075,11 €
MühlhausenVor dem Südholze 6952 m²49.709,64 €
MühlhausenVor dem Südholze 8952 m²49.709,64 €
MühlhausenVor dem Südholze 10952 m²49.709,64 €
MühlhausenVor dem Südholze 11916 m²44.999,01 €
MühlhausenVor dem Südholze 12952 m²49.709,64 €